vor einem Jahr
Seit dem 1. November 2024 gilt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das es trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen ermöglicht, ihre Vornamen und ihren Geschlechtseintrag einfacher und eigenständig ändern zu lassen. Das neue Verfahren ist unkompliziert: Es genügt eine persönliche Erklärung beim Standesamt – ein medizinisches Gutachten oder ein Gerichtsbeschluss ist dafür nicht mehr nötig. Vor der Abgabe der Erklärung ist allerdings eine dreimonatige Frist einzuhalten, in der die Änderung angekündigt werden muss. Auch für Minderjährige gelten klare Regelungen: Ab einem Alter von 14 Jahren ist eine Änderung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich. Kinder unter 14 Jahren benötigen eine Erklärung durch ihre gesetzlichen Vertreter. Darüber hinaus schützt das Gesetz die Privatsphäre der betroffenen Personen – frühere Angaben zum Geschlecht oder Namen dürfen ohne Zustimmung nicht offengelegt werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Nach einer Änderung ist eine erneute Anpassung des Eintrags frühestens nach einem Jahr erlaubt. Die Auswirkungen des Gesetzes zeigen sich deutlich: In Hamburg wurden in den ersten 100 Tagen bereits 352 Erklärungen abgegeben. Bundesweit waren es bis Ende August 2024 etwa 15.000, womit die Zahl der Anmeldungen die Erwartungen der Bundesregierung übertroffen hat.
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